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Abstimmung COVID-19-Gesetz

Abstimmung COVID-19-Gesetz

19. Mai 2021

Wir durchlaufen eine für uns noch nie dagewesene Situation mit der Corona-Pandemie. Die letzten 18 Monate bedeuteten für uns einen Stillstand. Durch die Pandemie wurde wirtschaftlich gesehen praktisch ein Totalausfall der Einnahmen generiert, die bis zu einem gewissen Punkt durch schnelles Handeln zu Beginn der Krise abgefedert wurde durch den Bundesrat im Notrecht. Die im Notrecht aufgebauten Unterstützungsmassnahmen wurden dabei durch die Bundesverfassung gestützt. Da das Notrecht nur 6 Monate gültig ist, muss es zwingend in ein ordentliches Recht überführt werden.

Das COVID-19-Gesetz wurde durch das Schweizer Parlament in ein ordentliches Recht per 25.09.2020 überführt und als dringlich erklärt. Das COVID-19-Gesetz, das am 13.06.2021 an die Urne kommt, ist für die Härtefälle während der Pandemie existenziell wichtig. Das Gesetz lauft befristet bis 31.12.2021 und regelt die finanziellen Unterstützungsmassnahmen, wie die Kurzarbeit, Entschädigungen bei Erwerbsausfall, Härtefallhilfen und Unterstützungen für Kultur, Sport und Medien. Eine Ablehnung des COVID19-Gesetzes beendet alle Unterstützungsmassnahmen per 25.09.2021 und gefährdet dadurch viele Arbeitsplätze in den Härtefallbranchen wie: Schausteller-Branche, Event-Branche, Gastrobranche, Kino’s Reise-Branche, Tourismus und Kulturellen Veranstaltungen.

Ohne das COVID-19-Gesetz werden zahlreiche Unterstützungsmassnahmen wegfallen. Die Kurzarbeit wurde ausgeweitet, um die Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu schützen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten die nach der Pandemie wieder benötigt wird. Auch werden durch die Ausweitung der Kurzarbeit Personen unterstützt, die ein befristetes Arbeitsverhältnis besitzen oder die Lernende. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt anstelle des Arbeitsgeber für eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Für Personen mit einem tiefen Einkommen werden die Kosten bis 3470 Franken zu 100% erstattet anstatt der üblichen 80%. Durch das befristete Gesetz wurde der administrative Aufwand geringer, um die Arbeitgeber besser zu unterstützen.

Selbständigerwerbende und auch Arbeitnehmer werden durch Entschädigung von Erwerbsausfällen, die direkt oder indirekt mit den getroffenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus betroffenen sind, unterstützt. Dies ist der Fall bei einer behörderlichen Schliessung und dem Veranstaltungsverbot. Der Anspruch wurde auch ausgeweitet, falls eine Person besonders gefährdet ist, in Quarantäne muss oder Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten können. Durch diese gezielten Massnahmen möchte der Bund, die betroffenen Wirtschaftszweige finanziell unterstützen, ansonsten drohen Konkurse oder Entlassungen, da die Situation nicht planbar ist im Moment für die vielen betroffenen Betrieben in der Härtefallbranchen.

Der Bund beteiligt sich auch an den Kantonalen Härtefallhilfen um die stark betroffenen Branchen wie die Schausteller, Restaurants, Eventbranche finanziell zu unterstützen die einen Totalausfall der Einnahmen aus dem Jahr 2020 kompensieren müssen. Durch den fehlenden Umsatz sind viele Betriebe, die vor der Krise finanziell gesund waren in eine finanzielle Notlage geraten ohne Verschulden ihrerseits.

Diese Massnahmen schützen uns Härtefällen direkt vor einem Konkurs. Ohne solche Massnahmen, kann es sein, dass gewisse Betriebe die Krise nicht überleben. Vielleicht trifft es auch ihr Lieblingsbetrieb, wie die Schaustellerbetriebe, ohne die es keine Chilbi geben würde, ihr Lieblingslokal, Ihr Lieblingskino und vieles mehr. Es sind vor allem die Branchen betroffen, die die Bevölkerung nützt, um ihre persönlichen Batterien aufzuladen.

Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, also etwa Läden oder Restaurant zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten. Durch ein Nein an der Urne verschlimmern Sie nur die Situation der betroffenen Betriebe, die geschlossen wären, da Sie auf keine finanzielle Unterstützung mehr hoffen können.

Wir empfehlen Ihnen das Gesetz am 13.06.2021 an der Urne anzunehmen. Dadurch bieten Sie den vielen Härtefallbranchen eine Perspektive, um die Krise zu überleben.

Die Schausteller-Branche bedankt sich von Herzen bei Ihnen.